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Rechtsanwalt Friedrichshafen

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Seit Jahren steht unsere Kanzlei für Fachkompetenz und nachhaltige, langjährige Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dies setzt Qualität in der Bearbeitung der uns anvertrauten Angelegenheiten ebenso voraus wie ein partnerschaftliches Miteinander auf Augenhöhe. Dazu gehören gut ausgebildete Mitarbeiter, die eine solche Zusammenarbeit erst ermöglichen. Dies soll auch in Zukunft unser Erfolgsrezept sein.

Langfristige und nachhaltige Partner unserer Mandanten

Unsere Kanzlei hat eine lange Tradition und ihre Wurzeln reichen bis in die 50-er Jahre zurück. Diese Verbundenheit mit Friedrichshafen und der Geschichte spiegelt sich auch in unserem Logo wieder – das Gebäude stammt aus der Zeppelin Ära und steht für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt.

Wir verstehen uns als langfristigen und nachhaltigen Partner unserer Mandanten. Wir betreuen Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen. Dabei ist es uns wichtig, nicht nur juristische Kenntnisse anbieten zu können. Wir arbeiten uns auch über die rechtlichen Aspekte hinaus in die technischen oder medizinischen Sachthemen ein.

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Wohnungseigentumsrecht
12.01.2026

Instandhaltungskosten in der WEG: Mehrheit darf Minderheit nicht benachteiligen

Die Neuregelung der Kostenverteilung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist ein wichtiges Instrument, um strukturelle Veränderungen oder veränderte Nutzungsrealitäten bei Instandhaltungsmaßnahmen Rechnung zu tragen. Das Landgericht München I hat mit seinem Urteil vom 9. Januar 2025 (36 S 10132/23 WEG) erneut bekräftigt, dass ein abweichender Beschluss über die Verteilung von Sanierungskosten zwar grundsätzlich möglich ist, dieser aber an klare sachliche Kriterien gebunden ist. Eine bloß willkürliche oder einseitige Belastung einzelner Eigentümergruppen hält das Gericht nicht für zulässig.

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Erbrecht
12.01.2026

Erben müssen genau bestimmt sein

Testamente sollen den letzten Willen eindeutig festhalten und rechtssicher umsetzen. In der Praxis scheitert dies jedoch häufig an unklaren oder zu vagen Formulierungen. Der Beschluss des Oberlandesgericht Karlsruhe vom 10. Juli 2025 (Az. 14 W 36/24 (Wx)) zeigt exemplarisch, dass gut gemeinte, aber unbestimmte Anordnungen zur Erbfolge unwirksam sein können – mit der Folge, dass der Wille des Erblassers letztlich nicht umgesetzt wird.

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Allgemeines Zivilrecht, Schadensersatzrecht, Deliktsrecht, Haftungsrecht
12.01.2026

Auf einem Firmenparkplatz ausgerutscht – keine Haftung für einzelne Eisstellen

Nach einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts München vom 25. Februar 2025 (Az. 173 C 24363/24) ist ein Unternehmen grundsätzlich nicht für einzelne glatte oder vereiste Stellen auf einem Firmenparkplatz im Winter haftbar, soweit keine allgemeine Glättebildung vorliegt und keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nachgewiesen werden kann.

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