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Rechtsanwalt Erbrecht Friedrichshafen

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Erben und Vererben
 
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Ihr Fachanwalt für Erbrecht in Friedrichshafen - Jan Pahl

Das Erbrecht regelt, wem das Vermögen einer Person nach ihrem Tod zufällt, was damit zu geschehen hat und wer für die Nachlassverbindlichkeiten haftet.

Trifft der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Die gesetzlichen Erben werden, vom Ehegatten bzw. Lebenspartner abgesehen, aus dem Kreise der Verwandten bestimmt; dabei erben in erster Linie die Kinder und Kindeskinder des Erblassers.

Der Erblasser kann selbst bestimmen, wer im Todesfalle sein Vermögen erhalten soll. Wir unterstützen Sie professionell bei der Abfassung Ihres „letzten Willens“.

Wir beantworten Ihre Fragen im Erbrecht.

Pflichtteil - wem steht was zu?

Die Testierfreiheit findet ihre Schranken vor allem im Pflichtteilsrecht. Mit dem Pflichtteil gewährt das Gesetz einem eng begrenzten Personenkreis wegen seiner persönlichen Bindung zum Erblasser einen Zahlungsanspruch in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Pflichtteilsberechtigt sind die Kinder und Kindeskinder sowie der Ehegatte oder Lebenspartner. Bei kinderlosen Erblassern sind auch die Eltern des Erblassers pflichtteilsberechtigt. Wir vertreten Sie fachlich kompetent bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.

Wann werden Erbengemeinschaften gebildet?

Mehrere Miterben bilden eine Erbengemeinschaft, die sich über die Aufteilung der Erbschaft verständigen muss. Bei den im Rahmen dieser Erbauseinandersetzung häufig auftretenden Schwierigkeiten entwickeln wir auf Ihre Interessen zugeschnittene Aufteilungslösungen und setzen Ihre Miterbenrechte notfalls auch vor Gericht durch.

Wann sollte ich mir Gedanken über Vermögenswerte machen?

Viele Menschen denken wenn überhaupt nur daran, die Vermögensaufteilung nach dem Tod rechtzeitig zu klären. Doch es gibt noch mehr Dinge, für die man frühzeitige Regelungen treffen sollte. Um Vermögenswerte für die Familie zu sichern, lohnt es sich, bereits zu Lebzeiten Regelungen für eine Vermögensübertragung zu treffen. Vorsorge sollte auch dahingehend getroffen werden, wer das Vermögen für den Fall betreuen sollte, dass man selbst aufgrund des Alters oder einer Krankheit hierzu nicht mehr in der Lage ist. Eine unterbliebene Vorsorge kann dazu führen, dass z. B. Angehörige, die Ihnen am Herzen liegen, in Streit geraten oder durch falsche Nachlassplanung unnötig steuerlich belastet werden. Um dies zu verhindern, bilden die Gestaltung und Prüfung von Testamenten und Verfügungen zu Lebzeiten wie z. B. Übergabeverträge auch im Bereich der Unternehmensnachfolge einen Tätigkeitsschwerpunkt in unserer Kanzlei.

Wann kann ich das Erbe ausschlagen?

Die Erben haften für die Verbindlichkeiten des Erblassers. Aus diesem Grunde ist den Erben die Möglichkeit eingeräumt, die Erbschaft auszuschlagen. Da die Ausschlagungsfrist regelmäßig nur 6 Wochen beträgt, sollten Sie umgehend nach dem Erbfall anwaltlichen Rat suchen. Wir beraten Sie dann, ob eine Ausschlagung sinnvoll ist oder ob Möglichkeiten bestehen, ihre Haftung für Nachlassverbindlichkeiten zu begrenzen und Ihnen die Vorteile der Erbschaft zu erhalten.

Wann ist die Teilungsversteigerung eine sinnvolle Lösung?

Im Rahmen der Erbauseinandersetzung können sich Miterben in Bezug auf eine zur Erbschaft gehörende Immobilie oft nicht über die Aufteilung verständigen. Richtig angewendet kann hier die Möglichkeit der Teilungsversteigerung wirtschaftlich sehr sinnvolle Lösungen bieten. Wir führen die Teilungsversteigerung in Ihrem Interesse von Anfang bis Ende professionell für Sie durch.

Unser Anwalt für Erbrecht vertritt Sie auch bei

  • einvernehmlichen Erbauseinandersetzungen

  • der gerichtlichen Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen

  • der Gestaltung von Patienten-, Vorsorge- und Betreuungsverfügungen

Wir beraten Sie schnell und einfach in Ihren erbrechtlichen Fragen

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Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Friedrichshafen

Jan Pahl

Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht

Expertise: Erbrecht, Familienrecht, Zwangsversteigerungsrecht

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BGH: Erbvertrag zwischen Lebensgefährten bleibt trotz späterer Scheidung wirksam

Mit Beschluss vom 22. Mai 2024 (Az. VI ZB 26/23) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine gegenseitige Erbeinsetzung in einem Erbvertrag zwischen nicht verheirateten Lebensgefährten auch dann wirksam bleibt, wenn die Partner später heiraten und sich wieder scheiden lassen – sofern keine anderslautende Regelung im Vertrag getroffen wurde.

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