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Rechtsanwalt Arbeitsrecht Friedrichshafen

Brugger & Partner Friedrichshafen
Arbeit und Beruf
 

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Friedrichshafen - Klaus Rimmele

Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer persönlich und professionell in allen wichtigen Fragen des Arbeitsrechts. Ziel ist zunächst die außergerichtliche Beratung und Vertretung.

Wann muss ich bei einer Kündigung handeln?

Eine regelmäßige Kontrolle der Arbeitsverträge „in guten Zeiten“ kann viele Streitpunkte vermeiden.

Ist eine Krise jedoch erkennbar oder eine Kündigung bzw. Klage vorliegt, sollte sofort Kontakt mit den uns aufgenommen werden. Sie erhalten schnellstmöglich einen Besprechungstermin in unserer Kanzlei.

Wenn ein Gerichtsverfahren erforderlich ist, führen wir dieses mit Nachdruck durch. Dabei beachten wir den Lauf von sehr kurzen Fristen.

Was macht unser Anwalt im Arbeitsrecht?

  • vollständige arbeitsrechtliche Beratung

  • Arbeitsverträge erstellen und prüfen

  • Kündigungsschutzverfahren/ Trennung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer

  • Verhandlungen über Abfindungen

  • Verkürzung von Arbeitszeiten, z. B. nach Elternzeit

  • Sozialplan und Interessenausgleich

So schnell und einfach beraten wir Sie in Ihren arbeitsrechtlichen Fragen:

1
Kontakt aufnehmen

Sie haben eine arbeitsrechtliche Frage? Dann kontaktieren Sie uns noch heute!

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Vereinbaren Sie schnell und unkompliziert einen Termin und lernen Sie uns kennen.

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Beratung vom Fachanwalt

Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht prüft Ihr Anliegen und berät Sie in Ihrem Fall.

Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Friedrichshafen

Klaus Rimmele

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Expertise: Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Verkehrsrecht, Verkehrsunfallrecht, Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Vertragsrecht

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Aktuelle Fachbeiträge aus dem Arbeitsrecht

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26.08.2025

Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage

Das BAG entschied am 3. April 2025, dass für die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage bei Schwangerschaft ein ärztlicher Nachweis erforderlich ist – ein positiver Selbsttest reicht nicht aus.

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07.07.2025

Kein Kündigungszugang nach Einwurf-Einschreiben ohne Auslieferungsbeleg

Die Frage des wirksamen Zugangs einer Kündigungserklärung ist in der arbeitsrechtlichen Praxis von enormer Bedeutung. Neben der materiell-rechtlichen Wirksamkeit der Kündigung entscheidet der Zugang auch über die Einhaltung der Klagefristen nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Das Bundesarbeitsgericht stellte nun klar, dass ein Einlieferungsbeleg eines Einwurf-Einschreibens hierfür nicht ausreicht.

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08.03.2025

Stillbeschäftigungsverbot

Ein aktuelles Urteil des SG Nürnberg stärkt die Rechte stillender Mütter: Der Mutterschutzlohn kann auch nach dem ersten Lebensjahr des Kindes gezahlt werden, wenn ein Beschäftigungsverbot besteht. Arbeitgeber müssen Schutzmaßnahmen prüfen, bevor sie eine Freistellung aussprechen. Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für Arbeitnehmerinnen und Unternehmen.

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