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Rechtsanwalt Arbeitsrecht Friedrichshafen

Brugger & Partner Friedrichshafen
Arbeit und Beruf
 

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Friedrichshafen - Klaus Rimmele

Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer persönlich und professionell in allen wichtigen Fragen des Arbeitsrechts. Ziel ist zunächst die außergerichtliche Beratung und Vertretung.

Wann muss ich bei einer Kündigung handeln?

Eine regelmäßige Kontrolle der Arbeitsverträge „in guten Zeiten“ kann viele Streitpunkte vermeiden.

Ist eine Krise jedoch erkennbar oder eine Kündigung bzw. Klage vorliegt, sollte sofort Kontakt mit den uns aufgenommen werden. Sie erhalten schnellstmöglich einen Besprechungstermin in unserer Kanzlei.

Wenn ein Gerichtsverfahren erforderlich ist, führen wir dieses mit Nachdruck durch. Dabei beachten wir den Lauf von sehr kurzen Fristen.

Was macht unser Anwalt im Arbeitsrecht?

  • vollständige arbeitsrechtliche Beratung

  • Arbeitsverträge erstellen und prüfen

  • Kündigungsschutzverfahren/ Trennung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer

  • Verhandlungen über Abfindungen

  • Verkürzung von Arbeitszeiten, z. B. nach Elternzeit

  • Sozialplan und Interessenausgleich

So schnell und einfach beraten wir Sie in Ihren arbeitsrechtlichen Fragen:

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Kontakt aufnehmen

Sie haben eine arbeitsrechtliche Frage? Dann kontaktieren Sie uns noch heute!

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Vereinbaren Sie schnell und unkompliziert einen Termin und lernen Sie uns kennen.

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Beratung vom Fachanwalt

Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht prüft Ihr Anliegen und berät Sie in Ihrem Fall.

Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Friedrichshafen

Klaus Rimmele

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Expertise: Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Verkehrsrecht, Verkehrsunfallrecht, Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Vertragsrecht

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Aktuelle Fachbeiträge aus dem Arbeitsrecht

Arbeitsrecht
15.12.2025

Kündigungsschutz für Betriebsratsgründer

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gewähren Arbeitnehmern weitreichende Schutzrechte, wenn sie sich an der Gründung oder Wahl eines Betriebsrats beteiligen. Eine besondere Stellung nimmt dabei der sogenannte Sonderkündigungsschutz für Initiatoren einer Betriebsratswahl ein, der in § 15 Abs. 3b KSchG geregelt ist. Diese Regelung soll Arbeitnehmer schützen, die bereits in einem frühen Stadium vorbereitende Handlungen zur Errichtung einer Betriebsratsvertretung durchführen und ihre Absicht notariell beglaubigen lassen.

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Arbeitsrecht
08.12.2025

„Digital Native“ in Stellenanzeige: Altersdiskriminierung nach dem AGG?

Die Formulierung von Stellenanzeigen muss den Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) entsprechen. Werden bestimmte Altersgruppen bevorzugt angesprochen, kann dies eine unzulässige Altersdiskriminierung darstellen. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hatte darüber zu entscheiden, ob der Begriff „Digital Native“ eine solche Diskriminierung impliziert.

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Arbeitsrecht
20.10.2025

Was bei der Gestaltung von Zielvereinbarungen in der Praxis zu beachten ist

Zielvereinbarungen sind ein weit verbreitetes Instrument zur Incentivierung von Arbeitnehmern. Sie werden genutzt, um Anreize zu schaffen, innerhalb eines bestimmten Zeitraums vereinbarte Ziele zu erreichen und auf diese Weise einen Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg des Arbeitgebers zu leisten. Doch welche Fallstricke sind bei der Gestaltung von Zielvereinbarungen zu beachten?

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