Rechtsanwalt Zwangsversteigerungsrecht Friedrichshafen
Die Zwangsversteigerung einer Immobilie (bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Eigentumswohnungen) findet statt auf Antrag eines oder mehrerer Gläubiger oder als Teilungsversteigerung (z.B. bei Miteigentümergemeinschaften oder Erbengemeinschaften).
Betroffen von der Versteigerung sind häufig nicht nur der Eigentümer der Immobilie oder der die Versteigerung betreibende Gläubiger, sondern auch Dritte, wie z. B. weitere grundbuchrechtlich abgesicherte Gläubiger, Vorkaufsberechtigte, durch ein Wohnrecht oder ein Leibgeding gesicherte Personen, Miteigentümer, Miterben oder Mieter, deren Rechte oder Interessen durch die Versteigerung erheblich beeinträchtigt werden können.
Was muss ich tun, wenn ich von der Zwangsversteigerung der Immobilie erfahre?
Was tun, wenn Sie als Mieter oder als nachrangig im Grundbuch abgesicherter Gläubiger einer Immobilie von der Einleitung eines Zwangsversteigerungsverfahrens über diese Immobilie erfahren?
Lassen Sie sich auf jeden Fall von einem in dieser Materie kompetenten Rechtsanwalt beraten, damit dieser gegebenenfalls bereits während des Verfahrens oder anschließend geeignete Schritte einleiten und Termine als Ihr Vertreter wahrnehmen kann.
Lassen Sie sich beraten, wenn Ihre Immobilie vor der Zwangsversteigerung steht

Ihr Anwalt für Zwangsversteigerungsrecht in Friedrichshafen
Jan Pahl
Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Familienrecht
Expertise: Zwangsversteigerungsrecht, Familienrecht, Erbrecht