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Rechtsanwalt Handelsrecht Friedrichshafen

Brugger & Partner Friedrichshafen
Handel und Wirtschaft
 

Ihr Rechtsanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht in Friedrichshafen - Johannes Brugger

Handels- und Gesellschaftsrecht

Besonders relevant sind die Besonderheiten des Kaufrechts, das zwischen Kaufleuten andere Regeln festschreibt, die Chancen aber auch Risiken enthalten. Beides muss der Kaufmann kennen, um mit seinem Unternehmen nachhaltig und mit überschaubaren Risiken unterwegs zu sein.

Wirtschaftsrecht

Das Wirtschaftsrecht umfasst die Gesamtheit aller privatrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlichrechtlichen Rechtsnormen und Maßnahmen, die von Unternehmen zu beachten sind.
Zur wesentlichen Verantwortung des Unternehmers gehört auch die Produkthaftung, die weitreichende Folgen für den Bestand des Unternehmens, aber auch für die persönliche Verantwortung des/der Verantwortlichen haben kann. Dies gilt im Hinblick auf die Haftung für eingetretene Schäden, aber auch die strafrechtliche Verantwortung, die nicht nur die Unternehmensleitung sondern auch weitere Mitarbeiter treffen kann.

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Ihr Rechtsanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in Friedrichshafen

Johannes Brugger

Expertise: Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Produkthaftungsrecht, Handelsrecht

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Miteigentum an einer Ferienimmobilie: Wie wird es auch rechtlich sorglos?

Sie möchten sich mit anderen Familien eine Ferienimmobilie teilen. Die Gemeinschaft, der diese Immobilie mit Ihnen zusammen gehört, kümmert sich über Dienstleister um alle damit verbundenen Aufgaben, wie Reparaturen, Reinigungen und Steuererklärungen. Dieses Konzept, auch als co-ownership bezeichnet, stellt in praktischer Hinsicht ein „all-inclusive Paket“ dar.

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Finanzierung junger Unternehmen: Die Haftungsfallen des Pitch-Decks – Zwischen Vision und Verantwortung

Start-ups und junge Unternehmen stehen regelmäßig vor der Aufgabe, potenzielle Investoren von ihrer Geschäftsidee zu überzeugen und Kapital für Wachstumsvorhaben zu gewinnen. Hierbei erweist sich das sogenannte Pitch-Deck als zentrales Kommunikationsmittel.

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26.09.2025

Haftung eines abberufenen Geschäftsführers wegen sittenwidriger Schädigung durch ein Schneeballsystem: Was mittelständische Unternehmen wissen müssen

Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), festgehalten im aktuellen Urteil vom 08.07.2025 (Az.: II ZR 165/23), lässt keinen Zweifel: Wer als Geschäftsführer (auch ehemaliger) vorsätzlich ein solches System betreibt oder zulässt, läuft Gefahr, persönlich und mit seinem Nachlass für die Schäden der Anleger einzustehen.

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