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Rechtsanwalt Friedrichshafen

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Seit Jahren steht unsere Kanzlei für Fachkompetenz und nachhaltige, langjährige Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dies setzt Qualität in der Bearbeitung der uns anvertrauten Angelegenheiten ebenso voraus wie ein partnerschaftliches Miteinander auf Augenhöhe. Dazu gehören gut ausgebildete Mitarbeiter, die eine solche Zusammenarbeit erst ermöglichen. Dies soll auch in Zukunft unser Erfolgsrezept sein.

Langfristige und nachhaltige Partner unserer Mandanten

Unsere Kanzlei hat eine lange Tradition und ihre Wurzeln reichen bis in die 50-er Jahre zurück. Diese Verbundenheit mit Friedrichshafen und der Geschichte spiegelt sich auch in unserem Logo wieder – das Gebäude stammt aus der Zeppelin Ära und steht für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt.

Wir verstehen uns als langfristigen und nachhaltigen Partner unserer Mandanten. Wir betreuen Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen. Dabei ist es uns wichtig, nicht nur juristische Kenntnisse anbieten zu können. Wir arbeiten uns auch über die rechtlichen Aspekte hinaus in die technischen oder medizinischen Sachthemen ein.

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Digitaler Nachlass: Was passiert mit dem Instagram-Konto nach dem Tod?

Die Frage, was mit einem Social-Media-Account nach dem Tod des Inhabers geschieht, betrifft immer mehr Menschen. Instagram, aber auch andere Plattformen wie Facebook oder X, sind inzwischen fester Bestandteil des Nachlasses geworden. Gerade bei Accounts mit hoher Reichweite oder besonderem ideellen Wert stellen sich viele Erben und Erblasser die Frage: Wer darf nach dem Tod eines Nutzers auf dessen Konto zugreifen und es weiterführen?

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22.07.2025

BGH-Urteil ermöglicht Klagen bei Datenschutzverstößen durch Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber

Mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. März 2025 (Az.: I ZR 186/17) wurde entschieden, dass Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Informationspflichten wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend machen können. Der Entscheidung des BGH liegt ein Sachverhalt zugrunde, bei dem ein Betreiber eines sozialen Netzwerks, in diesem Fall Facebook, seine Nutzer nicht ausreichend über Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten informierte.

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Nur noch ein bisschen warten, dann hat jeder Verbraucher in der EU das „Recht auf Reparatur“. Am 2. Februar 2024 haben die EU-Mitgliedstaaten einen Vorschlag für ein neues Gesetz angenommen, das es den Verbrauchern erleichtern soll, defekte Produkte reparieren zu lassen.

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