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Rechtsanwalt Arbeitsrecht Friedrichshafen

Brugger & Partner Friedrichshafen
Arbeit und Beruf
 

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Friedrichshafen - Klaus Rimmele

Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer persönlich und professionell in allen wichtigen Fragen des Arbeitsrechts. Ziel ist zunächst die außergerichtliche Beratung und Vertretung.

Wann muss ich bei einer Kündigung handeln?

Eine regelmäßige Kontrolle der Arbeitsverträge „in guten Zeiten“ kann viele Streitpunkte vermeiden.

Ist eine Krise jedoch erkennbar oder eine Kündigung bzw. Klage vorliegt, sollte sofort Kontakt mit den uns aufgenommen werden. Sie erhalten schnellstmöglich einen Besprechungstermin in unserer Kanzlei.

Wenn ein Gerichtsverfahren erforderlich ist, führen wir dieses mit Nachdruck durch. Dabei beachten wir den Lauf von sehr kurzen Fristen.

Was macht unser Anwalt im Arbeitsrecht?

  • vollständige arbeitsrechtliche Beratung

  • Arbeitsverträge erstellen und prüfen

  • Kündigungsschutzverfahren/ Trennung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer

  • Verhandlungen über Abfindungen

  • Verkürzung von Arbeitszeiten, z. B. nach Elternzeit

  • Sozialplan und Interessenausgleich

So schnell und einfach beraten wir Sie in Ihren arbeitsrechtlichen Fragen:

1
Kontakt aufnehmen

Sie haben eine arbeitsrechtliche Frage? Dann kontaktieren Sie uns noch heute!

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Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie schnell und unkompliziert einen Termin und lernen Sie uns kennen.

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Beratung vom Fachanwalt

Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht prüft Ihr Anliegen und berät Sie in Ihrem Fall.

Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Friedrichshafen

Klaus Rimmele

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Expertise: Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Verkehrsrecht, Verkehrsunfallrecht, Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Vertragsrecht

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Aktuelle Fachbeiträge aus dem Arbeitsrecht

Arbeitsrecht
16.09.2025

Scheinselbstständigkeit: Der schmale Grat zwischen Selbstständigkeit und Beschäftigung

Die vielfältigen Möglichkeiten, wie eine Geschäftsbeziehung im Detail ausgestaltet werden kann, machen eine eindeutige Einordnung in „Beschäftigung“ oder „Selbstständigkeit“ in der Praxis oft schwierig. Dabei sollte zur Vermeidung zuschlagsbehafteter Nachzahlungen von Sozialabgaben rechtzeitig eine vorsichtige und doch treffsichere Einstufung erfolgen.

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03.09.2025

Kein Anspruch auf Vergütung: Alkoholverbot macht Freizeit nicht zum Bereitschaftsdienst

Auf Seeschiffen gelten besondere Regeln – vor allem, wenn es um Sicherheit geht. Dazu gehört bei manchen Reedereien ein striktes Alkoholverbot, das auch in der Freizeit der Besatzung gilt. Ein Kapitän wollte diese Einschränkung nicht hinnehmen und verlangte, dass seine alkoholfreie Freizeit an Bord als vergütungspflichtiger Bereitschaftsdienst angerechnet wird. Mit seiner Klage scheiterte er jedoch in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg.

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26.08.2025

Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage

Das BAG entschied am 3. April 2025, dass für die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage bei Schwangerschaft ein ärztlicher Nachweis erforderlich ist – ein positiver Selbsttest reicht nicht aus.

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