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Rechtsanwalt Friedrichshafen

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Seit Jahren steht unsere Kanzlei für Fachkompetenz und nachhaltige, langjährige Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dies setzt Qualität in der Bearbeitung der uns anvertrauten Angelegenheiten ebenso voraus wie ein partnerschaftliches Miteinander auf Augenhöhe. Dazu gehören gut ausgebildete Mitarbeiter, die eine solche Zusammenarbeit erst ermöglichen. Dies soll auch in Zukunft unser Erfolgsrezept sein.

Langfristige und nachhaltige Partner unserer Mandanten

Unsere Kanzlei hat eine lange Tradition und ihre Wurzeln reichen bis in die 50-er Jahre zurück. Diese Verbundenheit mit Friedrichshafen und der Geschichte spiegelt sich auch in unserem Logo wieder – das Gebäude stammt aus der Zeppelin Ära und steht für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt.

Wir verstehen uns als langfristigen und nachhaltigen Partner unserer Mandanten. Wir betreuen Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen. Dabei ist es uns wichtig, nicht nur juristische Kenntnisse anbieten zu können. Wir arbeiten uns auch über die rechtlichen Aspekte hinaus in die technischen oder medizinischen Sachthemen ein.

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Aktuelle Fachbeiträge aus dem Netzwerk

Steuerrecht
26.02.2026

Nur wenn vorherige Entnahme nachweisbar ist: Umsatzsteuerfreier Fahrzeugverkauf durch Unternehmer

Viele Unternehmer gehen davon aus, dass ein Fahrzeug, das sie aus dem Privatvermögen ins Unternehmen einlegen, später ohne Umsatzsteuer verkauft werden kann. Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) hat nun deutlich gemacht: Wer ein Fahrzeug steuerfrei entnehmen möchte, muss diesen Schritt klar nachweisen und zeitlich vor dem Verkauf durchführen - sonst wird der Verkauf umsatzsteuerpflichtig.

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Steuerrecht, Grundstücksrecht
26.02.2026

Trotz Aufhebung des ursprünglichen Vertrags: Keine nachträgliche Herabsetzung der Grunderwerbsteuer

Wenn Sie ein Grundstück kaufen, fällt Grunderwerbsteuer an. Deren Höhe richtet sich nach dem Wert des Grundstücks. Wird das Grundstück zusammen mit einem bereits errichteten Haus gekauft, ist es natürlich mehr wert als ohne Bebauung. Im Streitfall wurde ein Vertrag abgeschlossen, wonach ein Grundstück mit noch zu bauendem Haus vom Veräußerer erworben wurde. In diesem Fall ist der gesamte Kaufpreis, also für Grundstück und Haus, als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer zu berücksichtigen. Aber was ist, wenn sich die Bemessungsgrundlage später ändert? Das Finanzgericht München (FG) musste entscheiden, ob sich dann auch die Grunderwerbsteuer ändert.

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Steuerrecht, Erbschaftssteuerrecht, Familienrecht
26.02.2026

Erbschaft unter Eheleuten: Wie der fiktive Zugewinnausgleichsanspruch ermittelt wird

Trennen sich im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebende Ehepaare, wird ein Zugewinnausgleich durchgeführt und das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen aufgeteilt. Stirbt jedoch ein Ehepartner, greift im Erbschaftsteuerrecht der sogenannte fiktive Zugewinnausgleich. Damit wird ermittelt, welcher Anteil des Nachlasses dem überlebenden Ehegatten aufgrund der Güterregelungen eigentlich zustehen würde, und dieser Teil bleibt erbschaftsteuerfrei. Doch was passiert, wenn zusätzlich das üblicherweise steuerfreie Familienheim vererbt wird? Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) musste entscheiden, wie dann der steuerpflichtige Erwerb berechnet wird.

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