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Gesellschaftsrecht Geschäftsführer kündigt selbst: Rechtssicher handeln und die Weichen richtig stellen

Das Wichtigste im Überblick:

  • Eine Eigenkündigung des Geschäftsführers erfordert schnelles, aber überlegtes Handeln der Gesellschafter
  • Rechtliche und praktische Aspekte wie Kündigungsfristen, Übergabe und Nachfolgeplanung müssen sorgfältig geprüft werden
  • Mit der richtigen Strategie lässt sich der Führungswechsel von einer potenziellen Krise in eine Chance verwandeln

Die Nachricht kommt oft überraschend: Der Geschäftsführer Ihres Unternehmens kündigt von sich aus seinen Vertrag. Was auf den ersten Blick wie ein Schock wirken mag, muss bei richtiger Herangehensweise kein Beinbruch sein. Mit der passenden Strategie können Sie die Situation meistern und sogar als Chance für einen Neuanfang nutzen. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf es ankommt, wenn der Geschäftsführer selbst kündigt, und wie Sie rechtssicher und zukunftsorientiert handeln.

Die erste Reaktion: Ruhe bewahren und Überblick verschaffen

Zunächst ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren. Eine Eigenkündigung des Geschäftsführers mag unerwartet kommen, ist aber kein Grund zur Panik. Stattdessen gilt es, sich schnell einen Überblick zu verschaffen und die nächsten Schritte sorgfältig zu planen.

Folgende Fragen sollten Sie sich als Erstes stellen:

  • Ist die Kündigung formal wirksam?
  • Welche Kündigungsfristen gelten laut Anstellungsvertrag?
  • Welche kritischen Aufgaben und Verantwortlichkeiten müssen übergangsweise abgedeckt werden?
  • Wie kommunizieren wir die Situation nach innen und außen?

Eine strukturierte Herangehensweise hilft Ihnen, nichts Wichtiges zu übersehen und von Anfang an die Kontrolle zu behalten.

Rechtliche Grundlagen: Was Sie wissen müssen

Anders als bei der Abberufung als Organ der Gesellschaft richtet sich die Kündigung des Anstellungsvertrags nach den allgemeinen Regeln des Arbeitsrechts und den spezifischen Vereinbarungen im Vertrag. Zentral sind hier die Vorschriften zur ordentlichen und außerordentlichen Kündigung in den §§ 620 ff. BGB.

Wichtige Aspekte, die es zu prüfen gilt:

  1. Kündigungsfristen: Diese ergeben sich in erster Linie aus dem Anstellungsvertrag. Fehlt eine vertragliche Regelung, greifen die gesetzlichen Fristen nach § 622 BGB.
  2. Wirksamkeit der Kündigung: Auch wenn der Geschäftsführer selbst kündigt, muss die Kündigung formell korrekt sein (§ 623 BGB). Prüfen Sie Schriftform und eventuelle Begründungspflichten.
  3. Freistellung: Ob und wie lange der Geschäftsführer nach seiner Kündigung noch tätig sein soll, lässt sich oft einvernehmlich regeln. Eine einseitige sofortige Freistellung ist rechtlich nicht ohne Weiteres möglich.
  4. Nachvertragliche Pflichten: Verschwiegenheitspflichten und eventuelle Wettbewerbsverbote gelten in der Regel über das Vertragsende hinaus (GeschGehG, § 90 HGB und § 74 HGB analog).
  5. Sonderfälle: Bei der Eigenkündigung eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers sind besondere Aspekte zu beachten, die sich aus der Rechtsprechung des BGH ergeben (§ 35 GmbHG iVm. § 627 BGB).
  6. Abfindung und Versorgung: Auch bei einer Eigenkündigung können unter Umständen Ansprüche auf Abfindung oder betriebliche Altersversorgung bestehen (so bspw. nach § 1b BetrAVG).
  7. Urlaubsabgeltung: Nicht genommener Urlaub ist grundsätzlich abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG), wobei die Berechnung bei Geschäftsführern Besonderheiten aufweisen kann.

Eine sorgfältige rechtliche Prüfung all dieser Aspekte ist unerlässlich, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden und eine saubere Trennung zu gewährleisten.

Kündigungsfristen: Was gilt für den Geschäftsführer?

Die Frage nach den Kündigungsfristen ist von zentraler Bedeutung, wenn ein Geschäftsführer selbst kündigt. Hier gilt:

  1. Vertragliche Regelungen haben Vorrang: In den meisten Fällen sind im Anstellungsvertrag des Geschäftsführers spezifische Kündigungsfristen vereinbart. Diese können von wenigen Monaten bis hin zu einem Jahr oder länger reichen.
  2. Gesetzliche Regelungen als Auffangnetz: Fehlt eine vertragliche Vereinbarung, greifen die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB. Für den Geschäftsführer als “Arbeitnehmer” gilt dann eine einheitliche Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Zu beachten ist jedoch, dass während einer eventuell vereinbarten Probezeit andere Regelungen gelten können. Wurde keine Probezeit vertraglich vereinbart, gelten die allgemeinen gesetzlichen oder vertraglichen Fristen.
  3. Besonderheiten bei Gesellschafter-Geschäftsführern: Ist der Geschäftsführer gleichzeitig Gesellschafter, können sich aus dem Gesellschaftsvertrag oder der Treuepflicht gegenüber der Gesellschaft längere Fristen ergeben.
  4. Keine einseitige Verkürzung: Der Geschäftsführer kann die vereinbarte oder gesetzliche Frist nicht einseitig verkürzen. Eine Verkürzung ist nur im beiderseitigen Einvernehmen möglich.
  5. Möglichkeit der Freistellung: Auch wenn der Geschäftsführer an die Kündigungsfrist gebunden ist, kann eine bezahlte Freistellung vereinbart werden. (Wichtig: Die genaue Kenntnis der geltenden Kündigungsfrist ist entscheidend für die Planung des Übergangs und der Nachfolge.)
  6. Außerordentliche Kündigung durch den Geschäftsführer: § 626 BGB eröffnet dem Geschäftsführer als Arbeitnehmer die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Ein solcher wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Geschäftsführer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Beispiele für wichtige Gründe, die eine fristlose Kündigung durch den Geschäftsführer rechtfertigen könnten, sind:

  • Erheblicher Zahlungsverzug oder wiederholte unpünktliche Vergütungszahlungen durch die Gesellschaft
  • Nötigung zu rechtswidrigen Handlungen durch die Gesellschafterversammlung oder andere Organe
  • Massive Einschränkung der vertraglich zugesicherten Kompetenzen, die die Stellung als Geschäftsführer faktisch aushöhlt
  • Andauernde und erhebliche Einmischung in den Zuständigkeitsbereich des Geschäftsführers entgegen vertraglicher Vereinbarungen

Es ist zu beachten, dass die Schwelle für eine wirksame außerordentliche Kündigung durch den Geschäftsführer hoch ist. Die Umstände müssen so gravierend sein, dass sie eine sofortige Beendigung des Dienstverhältnisses rechtfertigen. Zudem muss die Kündigung innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nachdem der Geschäftsführer von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat (§ 626 Abs. 2 BGB).

Jeder Fall erfordert eine sorgfältige individuelle Prüfung unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände. Aufgrund der rechtlichen Komplexität und der potenziell weitreichenden Konsequenzen einer Kündigung ist in solchen Fällen eine eingehende rechtliche Beratung dringend anzuraten.

Wirksamkeit der Kündigung: Worauf müssen Sie achten?

Die Wirksamkeit der Kündigung ist ein weiterer kritischer Punkt, der sorgfältig geprüft werden muss:

1. Schriftformerfordernis: Die Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen (§ 623 BGB). Eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E‑Mail oder Fax ist unwirksam (§ 623 i.V.m. § 125 S. 1 BGB).

2. Eindeutigkeit: Die Kündigungserklärung muss den eindeutigen Willen zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zum Ausdruck bringen. Vage Formulierungen oder bloße Androhungen reichen nicht aus.

3. Zugang der Kündigung: Die Kündigung wird erst mit Zugang beim Empfänger (in der Regel die Gesellschaft, vertreten durch die Gesellschafterversammlung oder den Aufsichtsrat) wirksam. Der Zugang tritt ein, wenn die Kündigung in den Machtbereich des Empfängers gelangt, also unter gewöhnlichen Umständen mit dieser Kenntnis nehmen kann. Der Zeitpunkt des Zugangs ist für die Berechnung der Kündigungsfrist entscheidend.

4. Einhaltung vertraglicher Vorgaben: Die sorgfältige Prüfung und strikte Einhaltung aller vertraglichen Bestimmungen ist von entscheidender Bedeutung für die Wirksamkeit der Kündigung. Dabei sind insbesondere folgende Aspekte zu beachten:

  • Spezifische Kündigungsmodalitäten: Anstellungsverträge von Geschäftsführern enthalten häufig detaillierte Vorgaben für den Kündigungsprozess. Diese können beispielsweise die Angabe von Gründen, die Einhaltung bestimmter Fristen oder spezielle Adressaten für die Kündigungserklärung umfassen.
  • Besondere Formvorschriften: Von zentraler Bedeutung sind vertraglich vereinbarte Schriftformerfordernisse für Kündigungen durch den Geschäftsführer. Diese gehen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus und müssen penibel eingehalten werden. Beispielsweise: 1. Wenn der Vertrag die Kündigung per Einschreiben vorschreibt, ist ein normaler Brief nicht ausreichend, soweit ein anderweitiger Wille der Parteien nicht erkennbar ist (§ 242 BGB). 2. Bestehen Vorgaben zur Zustellung an bestimmte Organe oder Personen (z.B. Aufsichtsratsvorsitzender, Gesellschafter- versammlung), müssen diese exakt befolgt werden.
  • Inhaltliche Anforderungen: Manche Verträge sehen vor, dass die Kündigung bestimmte Informationen oder Begründungen enthalten muss. Diese Vorgaben sind zwingend zu erfüllen.
  • Fristen und Termine: Neben den allgemeinen Kündigungsfristen können Verträge spezifische Termine oder Zeiträume für die Einreichung einer Kündigung festlegen (z.B. nur zum Ende eines Geschäftsjahres).

5. Gesellschaftsrechtliche Implikationen: Bei Gesellschafter-Geschäftsführern ist besondere Sorgfalt geboten. Die Kündigung des Anstellungsvertrags kann weitreichende Auswirkungen auf die gesellschaftsrechtliche Stellung haben. Es ist eine umfassende Prüfung erforderlich, die folgende Aspekte berücksichtigt:

  • Gesellschaftsvertragliche Regelungen: Diese können spezifische Vorgaben für Kündigungen oder das Ausscheiden von Gesellschafter-Geschäftsführern enthalten.
  • Treuepflichten: Als Gesellschafter unterliegt der Geschäftsführer besonderen Treuepflichten, die auch bei einer Kündigung zu beachten sind.
  • Abfindungsregelungen: Oft enthalten Gesellschaftsverträge Klauseln zur Abfindung ausscheidender Gesellschafter, die zu berücksichtigen sind.
  • Auswirkungen auf Geschäftsanteile: Es muss geklärt werden, ob und wie die Kündigung des Anstellungsvertrags die Stellung als Gesellschafter beeinflusst.
  • Steuerliche Konsequenzen: Die steuerlichen Folgen einer Kündigung können für Gesellschafter-Geschäftsführer komplex sein und müssen sorgfältig geprüft werden.

Eine gründliche Analyse der Gesellschaftsverträge, etwaiger Nebenabreden und der spezifischen Umstände des Einzelfalls ist unerlässlich. Aufgrund der Komplexität und der potenziell weitreichenden Folgen ist in solchen Fällen eine umfassende rechtliche und steuerliche Beratung dringend zu empfehlen.

Mögliche Unwirksamkeitsgründe können sein

  • Nichteinhaltung der Schriftform
  • Fehlender Zugang der Kündigung
  • Verstoß gegen vertragliche Kündigungsvorschriften
  • Bei Gesellschafter-Geschäftsführern: Verstoß gegen gesellschaftsvertragliche Regelungen oder Treuepflichten

Sofortige Freistellung: Möglichkeiten und Grenzen

Die Frage nach einer sofortigen Freistellung des kündigenden Geschäftsführers ist komplex:

  1. Keine automatische Freistellung: Eine Eigenkündigung des Geschäftsführers führt nicht automatisch zu einer Freistellung. Grundsätzlich hat der Geschäftsführer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist das Recht und die Pflicht zur Arbeitsleistung.
  2. Vertragliche Regelungen prüfen: Manche Anstellungsverträge enthalten Klauseln, die eine Freistellung nach Kündigung vorsehen. Diese sind in der Regel wirksam.
  3. Einvernehmliche Lösung: Oft lässt sich eine Freistellung im gegenseitigen Einvernehmen vereinbaren. Dies kann für beide Seiten vorteilhaft sein.
  4. Einseitige Freistellung: Eine einseitige Freistellung durch die Gesellschaft ist rechtlich problematisch, kann aber in bestimmten Fällen zulässig sein, etwa wenn berechtigte Interessen des Unternehmens dies erfordern (z.B. Schutz von Geschäftsgeheimnissen).
  5. Folgen der Freistellung: Bei einer Freistellung behält der Geschäftsführer in der Regel seinen Vergütungsanspruch. Allerdings können variable Vergütungsbestandteile entfallen.
  6. Alternativen zur vollständigen Freistellung: Oft ist eine teilweise Freistellung oder eine schrittweise Übergabe sinnvoller. Dies ermöglicht einen geordneten Wissenstransfer und sendet positive Signale nach innen und außen.

Abfindung, Versorgungszusage und Urlaubsabgeltung

Auch bei einer Eigenkündigung des Geschäftsführers können finanzielle Ansprüche bestehen:

  1. Abfindung: Bei einer Eigenkündigung besteht in der Regel kein gesetzlicher Abfindungsanspruch. Allerdings können vertragliche Regelungen Abfindungen auch für diesen Fall vorsehen.
  2. Versorgungszusagen: Bestehende Versorgungszusagen (z.B. betriebliche Altersversorgung) bleiben grundsätzlich erhalten. Die genauen Ansprüche hängen von der jeweiligen Zusage ab. Oft sind die Ansprüche bei Eigenkündigung reduziert.
  3. Urlaubsabgeltung: Nicht genommener Urlaub ist grundsätzlich abzugelten. Bei Geschäftsführern gibt es jedoch Besonderheiten zu beachten: (1. Oft haben Geschäftsführer keinen festen Urlaubsanspruch; 2. Besteht ein vertraglicher Urlaubsanspruch, ist dieser abzugelten; 3. Die Berechnung kann kompliziert sein, insbesondere bei erfolgsabhängiger Vergütung.)
  4. Variable Vergütungsbestandteile: A nsprüche auf Boni oder Tantiemen hängen von den vertraglichen Regelungen ab. Oft enthalten Verträge Klauseln, die diese Ansprüche bei vorzeitigem Ausscheiden einschränken.
  5. Karenzentschädigung: Besteht ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, hat der Geschäftsführer in der Regel Anspruch auf eine Karenzentschädigung.

Die genaue Prüfung all dieser Aspekte ist entscheidend, um finanzielle Risiken zu minimieren und Streitigkeiten zu vermeiden. Eine professionelle rechtliche Beratung kann hier von unschätzbarem Wert sein.

Praktische Schritte: So meistern Sie den Übergang

Neben den rechtlichen Fragen erfordert die Eigenkündigung des Geschäftsführers auch praktische Maßnahmen, um den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten und einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

1. Sofortmaßnahmen ergreifen

Erstellen Sie umgehend ein Personaltableau: Wer kann welche Aufgaben des scheidenden Geschäftsführers vorübergehend übernehmen? Oft bietet sich hier eine Aufteilung auf mehrere leitende Angestellte oder Prokuristen an. Wichtig ist, dass alle kritischen Funktionen abgedeckt sind und klare Verantwortlichkeiten definiert werden.

2. Kommunikationsstrategie entwickeln

Die Art und Weise, wie Sie die Kündigung des Geschäftsführers kommunizieren, hat großen Einfluss auf die Wahrnehmung innerhalb und außerhalb des Unternehmens. Entwickeln Sie ein abgestuftes Kommunikationskonzept:

  • Informieren Sie zuerst den engsten Führungskreis
  • Bereiten Sie eine Mitteilung an die Belegschaft vor
  • Planen Sie die Information wichtiger Kunden und Geschäftspartner
  • Überlegen Sie, ob und wie Sie die Öffentlichkeit informieren möchten

Eine offene, aber kontrollierte Kommunikation hilft, Gerüchten vorzubeugen und Vertrauen zu erhalten.

3. Übergabe organisieren

Arbeiten Sie mit dem scheidenden Geschäftsführer an einem detaillierten Übergabeplan. Dieser sollte alle wichtigen Projekte, Kontakte und laufenden Vorgänge umfassen. Achten Sie besonders darauf, dass kritisches Wissen nicht verloren geht und alle relevanten Zugänge und Passwörter übergeben werden.

4. Nachfolgeplanung starten

Parallel zur Organisation des Übergangs sollten Sie die Suche nach einem Nachfolger einleiten. Prüfen Sie zunächst, ob es geeignete interne Kandidaten gibt. Falls nicht, bereiten Sie eine externe Stellenausschreibung vor oder ziehen Sie die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Personalberater in Betracht.

5. Verträge und Vollmachten anpassen

Überprüfen Sie alle Verträge und Vollmachten, in denen der scheidende Geschäftsführer namentlich genannt ist. Bereiten Sie nötige Änderungen vor, um eine lückenlose Handlungsfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen.

Chancen erkennen und nutzen

Die Kündigung eines Geschäftsführers bedeutet Veränderung – und jede Veränderung birgt auch Chancen. Nutzen Sie die Gelegenheit, um:

  • Die Unternehmensstruktur zu überdenken und ggf. anzupassen
  • Neue Impulse in die Geschäftsführung zu bringen
  • Die Unternehmensstrategie auf den Prüfstand zu stellen
  • Verbesserungspotenziale in Prozessen und Abläufen zu identifizieren

Mit der richtigen Einstellung und professioneller Unterstützung können Sie aus der zunächst herausfordernden Situation gestärkt hervorgehen.

Checkliste: Die wichtigsten Sofortmaßnahmen

Um Ihnen den Überblick zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Sofortmaßnahmen in einer Checkliste zusammengefasst:

  • Kündigungsbestätigung ausstellen
  • Anstellungsvertrag auf Kündigungsfristen und besondere Regelungen prüfen
  • Personaltableau für Übergangszeit erstellen
  • Kommunikationsstrategie entwickeln
  • Übergabeplan mit scheidendem Geschäftsführer erstellen
  • Gesellschafterversammlung einberufen
  • Handelsregisteranmeldung vorbereiten
  • Bankenvollmachten überprüfen und ggf. ändern
  • Nachfolgesuche einleiten
  • Stellenausschreibung formulieren

Diese Checkliste dient als erste Orientierung. Je nach individueller Situation Ihres Unternehmens können weitere Schritte erforderlich sein.

Mit der richtigen Strategie Herausforderungen meistern

Die Eigenkündigung eines Geschäftsführers stellt Unternehmen vor komplexe Herausforderungen. Es gilt, rechtliche Fallstricke zu vermeiden, den operativen Betrieb aufrechtzuerhalten und gleichzeitig die Weichen für die Zukunft zu stellen. Mit der richtigen Strategie und professioneller Unterstützung lässt sich diese Situation jedoch nicht nur bewältigen, sondern sogar als Chance für positive Veränderungen nutzen.

Entscheidend sind dabei:

  • Schnelles, aber überlegtes Handeln
  • Eine klare Kommunikationsstrategie
  • Die sorgfältige Prüfung aller rechtlichen Aspekte
  • Eine strukturierte Übergabe und Nachfolgeplanung

Häufig gestellte Fragen

Wie lang ist die Kündigungsfrist bei einer Eigenkündigung des Geschäftsführers?

Die Kündigungsfrist hängt primär von den Vereinbarungen im Anstellungsvertrag ab. Fehlt eine vertragliche Regelung, gelten die gesetzlichen Fristen nach § 622 BGB. Diese betragen für den Arbeitnehmer (hier den Geschäftsführer) einheitlich vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Häufig sind in Geschäftsführerverträgen jedoch längere Fristen von drei bis sechs Monaten vereinbart.

Kann ich den Geschäftsführer nach seiner Kündigung sofort freistellen?

Eine einseitige sofortige Freistellung ist rechtlich nicht ohne Weiteres möglich, es sei denn, sie ist vertraglich vereinbart. In der Praxis lässt sich oft eine einvernehmliche Lösung finden. Bedenken Sie, dass eine Freistellung auch Nachteile haben kann, etwa Wissensverlust oder negative Signale an Mitarbeiter und Geschäftspartner. Eine teilweise Freistellung oder eine schrittweise Übergabe kann oft sinnvoller sein.

Muss der Geschäftsführer seine Kündigung begründen?

Grundsätzlich muss der Geschäftsführer seine Eigenkündigung nicht begründen, es sei denn, dies ist im Anstellungsvertrag ausdrücklich vereinbart. Eine Begründung kann jedoch hilfreich sein, um die Situation besser einzuschätzen und angemessen zu reagieren.

Welche Formalitäten muss die Kündigung des Geschäftsführers erfüllen?

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 623 iVm. § 125 S. 1 BGB). Sie muss eindeutig den Willen zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zum Ausdruck bringen und von dem Geschäftsführer eigenhändig unterschrieben sein. Eine Kündigung per E‑Mail oder Fax ist nicht ausreichend.

Wie gehen wir mit laufenden Projekten und Verträgen um, für die der Geschäftsführer verantwortlich war?

Erstellen Sie umgehend eine Übersicht aller laufenden Projekte und Verträge. Arbeiten Sie mit dem scheidenden Geschäftsführer an einem detaillierten Übergabeplan. Bestimmen Sie für jedes wichtige Projekt einen Verantwortlichen für die Übergangszeit. Prüfen Sie auch, ob in wichtigen Verträgen der Geschäftsführer namentlich genannt ist und bereiten Sie nötigenfalls Änderungen vor.

Welche Rechte hat der Geschäftsführer nach seiner Kündigung in Bezug auf Vergütung und Boni?

Der Geschäftsführer hat grundsätzlich bis zum Ende der Kündigungsfrist Anspruch auf seine vereinbarte Vergütung. Ob und in welchem Umfang Boni oder andere variable Vergütungsbestandteile gezahlt werden müssen, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen und den Umständen des Einzelfalls ab. Häufig enthalten Verträge Klauseln, die Bonuszahlungen an bestimmte Bedingungen knüpfen oder bei vorzeitigem Ausscheiden einschränken.

Wie kommunizieren wir die Kündigung des Geschäftsführers am besten nach innen und außen?

Entwickeln Sie eine abgestufte Kommunikationsstrategie. Informieren Sie zuerst den engsten Führungskreis, dann die Belegschaft. Bereiten Sie eine sachliche, positive Mitteilung vor, die Kontinuität und Zukunftsperspektiven betont. Für wichtige Kunden und Geschäftspartner kann eine persönliche Information sinnvoll sein. Stimmen Sie die externe Kommunikation mit dem scheidenden Geschäftsführer ab, um eine einheitliche Darstellung zu gewährleisten.

Welche Vorkehrungen müssen wir treffen, um sensible Unternehmensdaten zu schützen?

Überprüfen Sie umgehend alle Zugriffsrechte des Geschäftsführers auf sensible Daten und Systeme. Ändern Sie kritische Passwörter und beschränken Sie schrittweise die Zugriffsrechte. Erinnern Sie den Geschäftsführer schriftlich an seine Verschwiegenheitspflichten. Prüfen Sie, ob eine kontrollierte Datenübergabe nötig ist, und dokumentieren Sie diesen Prozess sorgfältig.

Gelten Wettbewerbsverbote auch nach einer Eigenkündigung des Geschäftsführers?

Ja, nachvertragliche Wettbewerbsverbote gelten grundsätzlich auch bei einer Eigenkündigung, sofern sie wirksam vereinbart wurden. Beachten Sie, dass für die Wirksamkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots in der Regel eine Karenzentschädigung vorgesehen sein muss. Prüfen Sie den Anstellungsvertrag sorgfältig auf entsprechende Klauseln und deren Reichweite.

Wie finden wir schnell einen geeigneten Nachfolger für den Geschäftsführer?

Prüfen Sie zunächst, ob es geeignete interne Kandidaten gibt. Dies kann oft die schnellste und reibungsloseste Lösung sein. Parallel können Sie eine externe Suche einleiten. Formulieren Sie eine präzise Stellenbeschreibung und nutzen Sie verschiedene Rekrutierungskanäle. Die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Personalberater kann den Prozess beschleunigen und die Qualität der Kandidaten erhöhen. Bedenken Sie auch die Option eines Interims-Managers, um Zeit für eine gründliche Suche zu gewinnen.


Ein Fachbeitrag aus dem DIRO-Netzwerk

Beitrag veröffentlicht am
16. September 2024

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