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Rechtsanwalt Friedrichshafen

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Seit Jahren steht unsere Kanzlei für Fachkompetenz und nachhaltige, langjährige Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dies setzt Qualität in der Bearbeitung der uns anvertrauten Angelegenheiten ebenso voraus wie ein partnerschaftliches Miteinander auf Augenhöhe. Dazu gehören gut ausgebildete Mitarbeiter, die eine solche Zusammenarbeit erst ermöglichen. Dies soll auch in Zukunft unser Erfolgsrezept sein.

Langfristige und nachhaltige Partner unserer Mandanten

Unsere Kanzlei hat eine lange Tradition und ihre Wurzeln reichen bis in die 50-er Jahre zurück. Diese Verbundenheit mit Friedrichshafen und der Geschichte spiegelt sich auch in unserem Logo wieder – das Gebäude stammt aus der Zeppelin Ära und steht für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt.

Wir verstehen uns als langfristigen und nachhaltigen Partner unserer Mandanten. Wir betreuen Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen. Dabei ist es uns wichtig, nicht nur juristische Kenntnisse anbieten zu können. Wir arbeiten uns auch über die rechtlichen Aspekte hinaus in die technischen oder medizinischen Sachthemen ein.

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AGB, Verbraucherrecht, Vertragsrecht
22.12.2025

„Es gelten die online abrufbaren AGB“ unzureichend

BGH: Verweis auf im Internet abrufbare AGB in einem Vertragsangebot ist unklar und unwirksam

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Familienrecht
22.12.2025

Gemeinsames Sorgerecht trotz Auslandsaufenthalt – E-Mail reicht aus

Kann ein Elternteil sein Sorgerecht auch dann wirksam ausüben, wenn er im Ausland lebt und überwiegend per E-Mail erreichbar ist? Mit dieser praxisrelevanten Frage hatte sich das Oberlandesgericht Karlsruhe zu befassen. In seinem Beschluss vom 16. Oktober 2025 stellt das Gericht klar: Moderne Kommunikationsmittel können genügen, um die elterliche Sorge tatsächlich wahrzunehmen – ein Ruhen des Sorgerechts kommt nur bei echten, dauerhaften Ausübungshindernissen in Betracht

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Insolvenzrecht, Familienrecht
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Alleinverdienender Ehepartner in der Insolvenz und finanziertes gemeinsames Miteigentum

Wer als alleinverdienender Ehepartner in die Insolvenz rutscht und gemeinsam finanziertes Wohneigentum besitzt, steht oft vor unerwarteten Risiken. Ein aktuelles Urteil des BGH zeigt, wie schnell alltägliche Tilgungszahlungen als unentgeltliche Leistungen gewertet werden können. Entscheidend ist die Frage, ob die Rückführung eines gemeinsamen Darlehens Teil des Unterhalts oder bereits eine Vermögensbildung ist. Nach Ansicht des Gerichts entsteht hier ein klarer Vermögensvorteil für den anderen Ehepartner, was in den letzten vier Jahren vor dem Insolvenzantrag zu erheblichen Rückforderungsansprüchen führen kann.

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